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Allgemeine Geschäftsbedingungen


01. Geltungsbereich der Bedingungen
02. Leistung und Preise
03. Zahlung und Zahlungsverzug
04. Lieferung
05. Beanstandungen
06. Verwahrung und Versicherung
07. Eigentum
08. Uhrheberrecht
09. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit


1. Geltungsbereich der Bedingungen

Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den Upload der druckfertigen Daten auf unseren Server, bzw. das Zusenden derselben per Email, durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB.
Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.


2. Leistung und Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Soweit nicht anders angegeben, sind die Preise des Auftragnehmers Nettopreise für Gewerbetreibende. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Die Preise schließen Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Hierfür anfallende Zusatzkosten sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche vom Auftraggeber veranlaßte Vorarbeiten werden mit einem Stundensatz von Euro 60,- verrechnet.


3. Zahlung und Zahlungsverzug

Die Lieferung erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme. Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.

Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensvehältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.


4. Lieferung

Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferzeit wird in Arbeitstagen (Montag bis Freitag) angegeben. Die Bestätigung des Liefertermines bedarf der Schriftform. Die Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem alle zur Produktion notwendigen Kundendaten bei uns eingegangen sind. Gehen die Daten erst nach 11.00 Uhr ein, beginnt die Lieferzeit erst am darauf folgenden Arbeitstag. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Arbeitstag. Sofern die Lieferung nicht ausdrücklich für den Samstag zugesagt wurde, ist der Samstag nicht als Arbeitstag anzusehen.

Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt davon unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

Bei unverschuldeter Lieferverzögerung – auch der Zulieferanten, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Aufruhr, Epidemie Störungen in den Datenleitungen, Maschinenschaden/-ausfall und behördlichen Maßnahmen jeder Art – ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder vom Vertrag - auch teilweise- zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verzögerung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftraggeber kann eine Erklärung verlangen, ob der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Auftragnehmer nicht oder nicht fristgemäß, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können aus solchen Lieferverzögerungen nicht hergeleitet werden.


5. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung.

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, geltend gemacht werden.

Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf die Nichtbeachtung unserer jedem Kunden vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Druckvorlagen zurückzuführen ist. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn , dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist.

Da wir im Sammeldruck produzieren ist eine genaue Farbabstimmung auf ein einzelnes Druckprodukt nicht möglich. Aus diesem Grund drucken wir nicht nach FOGRA Standard. Farbabweichungen zur Datei sind daher in Einzelfällen nicht vollständig auszuschließen.. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.

Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer wie ein Bürge.

Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 kg auf 15%.


6. Verwahrung, Versicherung

Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.


7. Eigentum

Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.


8. Urheberrecht

Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftragnehmers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf derer Inhalt keinen Einfluß. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird der Auftragnehmer von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.


10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.